Frauengruppe

Die Frauengruppen in den Ortsvereinen organisieren sich selbst. Auf dieser Seite finden Sie ein paar Richtlinien für die Frauenarbeit im Verein.

Frauengruppen im Ortsverein

Die Frauengruppe tritt mit dem Verein geschlossen auf. Sie fördert die Gemeinschaft und das Leben im Verein.

Die Arbeit in der Frauengruppe wird von einer oder mehreren Frauen durchgeführt. Sie können sich frei entfalten; dazu ist Vertrauen, Verständnis und Wertschätzung von Seiten der Vereinsführung notwendig.

Die  Frauenleiterin  wird  von  der  Gruppe  selbst  gewählt.  Sie  ist  ordentliches  Mitglied im örtlichen Vorstand oder Ausschuß. Sie hat die Aufgabe, in den jeweiligen Gremien des Vereins die Interessen der Frauengruppe zu vertreten und über deren Aktivitäten zu berichten.

In den meisten Vereinen im Verbandsgebiet werden die Frauengruppen finanziell unterstützt.

Sie verwenden dieses Geld für Weiterbildung und Beratung und legen dem Verein Rechenschaft darüber ab. Die Verwaltung der Frauengruppenkasse erfolgt durch einfache Soll- und Haben-Buchführung. Die Summen der Einnahmen und Ausgaben werden mit der Fachberatung im Kassenbericht des Vereins ausgewiesen.

Frauengruppen im Bezirksverband

Die Frauengruppen im Bezirksverband können zusammengefasst und von einer Bezirksfrauenleiterin vertreten werden.

Für deren Arbeit gelten die gleichen Richtlinien wie im Ortsverein.

Impressionen der Frauenarbeit